Mitgliederversammlung 2026

Unsere Satzung wird fit für die Zukunft.

Der TSV 1899 Griedel e.V. möchte seine Satzung modernisieren und an die heutige Vereinsrealität anpassen – transparent, verständlich und gemeinsam mit seinen Mitgliedern.

Freitag, 25. September 2026 19:30 Uhr 127. Jahreshauptversammlung
Kurz erklärt. Vollständig dokumentiert.

Diese Seite fasst die vorgeschlagenen Änderungen verständlich zusammen. Maßgeblich für die Abstimmung ist der vollständige Wortlaut des Satzungsentwurfs.

Vergleich Alt ↔ Neu
Warum eine neue Satzung?

Ein Verein entwickelt sich weiter.
Seine Satzung sollte das auch tun.

Unsere bisherige Satzung hat den TSV Griedel über viele Jahre begleitet. Inzwischen sind Strukturen gewachsen, Floorball ist fester Bestandteil des Vereins und Anforderungen an Vereinsführung, Datenschutz, Kinder- und Jugendschutz sowie Nachhaltigkeit haben sich weiterentwickelt.

Keine Neuausrichtung des Vereins: Ziel ist ein rechtssicheres, zeitgemäßes und verständliches Fundament für Mitglieder, Vorstand und Abteilungen.
Gewachsene Vereinsstruktur sauber abbilden
Klare Werte, Schutz und Regeln verankern
Mitgliedschaft, Beiträge und Verfahren präzisieren
Vorstandsarbeit und Beschlüsse modernisieren
Datenschutz, Gemeinnützigkeit und Nachhaltigkeit stärken
1899
TSV Griedel gegründetTradition als Fundament
2016
Floorball im TSVDie Vereinsstruktur wächst weiter
2026
Satzung modernisierenStrukturen und Anforderungen zeitgemäß abbilden
Das Wichtigste in 60 Sekunden

Was sich konkret verändert.

Sechs Punkte dürften für viele Mitglieder besonders relevant sein.

01 · VEREINSSTRUKTUR

Floorball kommt offiziell in die Satzung.

Die gewachsene Floorball-Abteilung wird bei Zweck und Vorstandsstruktur ausdrücklich abgebildet.

02 · NEU

Klare Werte und Schutzregeln.

Demokratie, Offenheit, Kinder- und Menschenrechte sowie die Ablehnung von Gewalt und Diskriminierung werden verankert.

03 · MITBESTIMMUNG

Stimmrecht bereits ab 16.

Stimmrecht und aktives Wahlrecht sollen ab 16 Jahren gelten; das passive Wahlrecht ab 18.

04 · GEÄNDERT

Austrittsfrist künftig 3 Monate.

Der Austritt bleibt zum Jahresende möglich; die vorgeschlagene Frist ändert sich von sechs Wochen auf drei Monate.

05 · ORGANISATION

Vorstandsstruktur wird aktualisiert.

Funktionen werden der tatsächlichen Vereinsorganisation angepasst und digitale Beschlusswege präzisiert.

06 · NEU

Nachhaltigkeit erhält eigenen Paragraphen.

Ressourcenschonung, Beschaffung, Mobilität und Mehrwegkonzepte werden als Leitgedanken aufgenommen.

Paragraph für Paragraph

Alle Änderungen verständlich erklärt.

Die Kurzfassungen erleichtern den Einstieg. Für die Abstimmung bleibt der vollständige Satzungsentwurf maßgeblich.

Kurz erklärt

Die Grunddaten des Vereins bleiben bestehen.

Name, Sitz und das Kalenderjahr als Geschäftsjahr bleiben unverändert. Formulierungen und Nummerierung werden vereinheitlicht; „JHV“ wird als „Jahreshauptversammlung“ ausgeschrieben.

Kernaussage: Keine wesentliche inhaltliche Änderung.
Was wird präzisiert?
  • Floorball wird neben Handball und Turnen ausdrücklich als Sportart genannt.
  • Die Pflege und der Ausbau des Jugend-, Senioren- und Breitensports werden ausdrücklich aufgenommen.
  • Aufwendungsersatz und pauschaler Aufwendungsersatz wie die Ehrenamtspauschale werden klarer eingeordnet.
Kernaussage: Der sportliche und gemeinnützige Charakter bleibt bestehen; die Satzung beschreibt die heutige Vereinsrealität genauer.
Neu in der Satzung
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den Regelungen des Grundgesetzes.
  • Ausdrückliche Bezugnahme auf Kinder- und Menschenrechte sowie ein freiheitliches Miteinander.
  • Klare Ablehnung sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt.
  • Religiöse und weltanschauliche Offenheit sowie parteipolitische Neutralität.
  • Distanzierung von diskriminierenden, extremistischen, rassistischen und menschenfeindlichen Bestrebungen.
  • Vereinsämter nur für Personen, die sich zu diesen Grundsätzen und Werten bekennen.
Kernaussage: Die Satzung beschreibt künftig nicht nur, was der Verein tut, sondern auch, wofür er steht.

Der TSV Griedel bleibt Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. und in den zuständigen Landesverbänden der Fachabteilungen. Der Paragraph wird im Zuge der neuen Gliederung neu nummeriert.

Aufnahme
  • Anerkennung von Satzung und Vereinsordnungen sowie Bekenntnis zu den Grundsätzen und Werten des Vereins.
  • Mitglied kann jede natürliche Person werden.
  • Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand; ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Bisher
Austrittsfrist: 6 Wochen

zum Schluss eines Kalenderjahres

Vorgeschlagen
Austrittsfrist: 3 Monate

zum Schluss eines Kalenderjahres

Ausschluss

Wichtige Gründe werden konkreter benannt, darunter grobe Satzungsverstöße, massives unsportliches Verhalten, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Vereinsinteressen, Missachtung der Vereinswerte sowie Verstöße gegen Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes.

Vor einer Entscheidung ist rechtliches Gehör vorgesehen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden; dann entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.

Kernaussage: Verfahren, Rechte und Pflichten werden transparenter und nachvollziehbarer.
  • Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet weiterhin die Mitgliederversammlung.
  • Näheres kann eine separate Beitragsordnung regeln.
  • Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich im SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen.
  • Bankdaten und ausreichende Deckung liegen in der Verantwortung des Mitglieds; Rücklastschriftkosten trägt das Mitglied.
  • Der geschäftsführende Vorstand kann Zahlungserleichterungen gewähren.
  • Bei Ausscheiden während des Geschäftsjahres besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des entrichteten Mitgliedsbeitrags.
Kernaussage: Die Mitgliederversammlung behält die Entscheidung über die Beiträge; der praktische Ablauf wird übersichtlicher geregelt.

Die Grundstruktur bleibt erhalten: Mitgliederversammlung, Vorstand und Jugendversammlung.

Mitbestimmung
18+Bisher: stimmberechtigte Mitglieder
→
16+Vorgeschlagen: Stimmrecht und aktives Wahlrecht
Passives Wahlrecht: 18+
  • Die ordentliche Mitgliederversammlung soll künftig im ersten Halbjahr stattfinden.
  • Einladung spätestens zwei Wochen vorher über örtliche Presse und Homepage; der bisher genannte Aushang in den Vereinskästen entfällt.
  • Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ausdrücklich stets beschlussfähig.
  • Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich und entscheidet über die Zulassung von Gästen.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme; Stimmrechtsübertragungen sind nicht möglich.
  • Enthaltungen zählen bei Beschlüssen nicht als gültige Stimmen.
  • Satzungsänderungen benötigen weiterhin eine Zweidrittelmehrheit.
  • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist bei Vorstandsbeschluss oder Antrag von einem Drittel der Mitglieder vorgesehen.
  • Spät eingereichte Anträge zu Satzungsänderung, Abwahl des Vorstands oder Auflösung können erst in einer folgenden Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Kernaussage: Mehr Beteiligung für Jugendliche und eindeutigere Regeln für Entscheidungen und Anträge.
EntfälltStellvertretender Vorsitz finanzieller Bereich
Wird angepasst2. Schatzmeister/in → Mitgliederverwalter/in
Neu abgebildetAbteilungsleiter/in Floorball und Jugendwart/in Floorball
EntfälltFachwart/in Kinder-/Jugendturnen
Arbeitsweise
  • Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
  • Vorstandssitzungen und Einladungen in Textform werden genauer geregelt.
  • Umlaufbeschlüsse per E-Mail werden ausdrücklich ermöglicht; die Zustimmungsfrist muss mindestens drei Tage betragen.
  • Beim Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder kann der Vorstand sich bis zur nächsten Mitgliederversammlung ergänzen.
  • Nur von Amtsgericht oder Finanzamt geforderte Satzungsänderungen kann der Vorstand einstimmig umsetzen; die nächste Mitgliederversammlung ist darüber zu informieren.
Kernaussage: Die Satzung bildet die tatsächliche Organisation besser ab und schafft klare Regeln für moderne Vorstandsarbeit.

Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Arbeitsausschüsse einsetzen, die ihm gegenüber verantwortlich sind.

Zur Vereinsjugend gehören Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie die gewählten und berufenen Mitarbeitenden der Vereinsjugendarbeit. Sie führt und verwaltet sich im Rahmen von Satzung und Jugendordnung selbständig.

Jugendleiter/in und Jugendsprecher/in vertreten die Jugend im Vorstand; weitere Einzelheiten regelt die Jugendordnung.

  • Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt.
  • Sie dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.
  • Sie dürfen Vereinskasse und Buchführung überprüfen und berichten der Mitgliederversammlung.
  • Das Prüfungsrecht bezieht sich auf die buchhalterische Richtigkeit, nicht auf die Zweckmäßigkeit der Vorgänge.
  • Die Mitgliederversammlung kann für Vorstandsmitglieder eine angemessene Vergütung beschließen.
  • Vereins- und Organämter können bei Bedarf im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entgeltlich ausgeübt werden.
  • Mitglieder einschließlich Vorstandsmitgliedern haben bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 670 BGB Anspruch auf Aufwendungsersatz.
  • Der Anspruch muss innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.
  • Abrechnungen eines Geschäftsjahres sind bis 31. Januar des Folgejahres vorzulegen.
  • Näheres kann eine Finanzordnung regeln.
Kernaussage: Ehrenamt bleibt die Basis; notwendige Auslagen und zulässige Vergütungen werden klar geregelt.
  • Der Vorstand beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des Vorstandes.
  • Die Mitgliederversammlung bestätigt die Jugendordnung und beschließt eine Ehrungsordnung.
  • Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zuständigen Fachverbände bleiben verbindlich.
  • Personenbezogene Daten werden zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben verarbeitet.
  • Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung bleiben ausdrücklich genannt.
  • Als verantwortliche Funktion wird der/die Mitgliederverwalter/in benannt; Stellvertretung ist der/die 1. Schatzmeister/in.
  • Einzelheiten regelt eine separate Datenschutzordnung; sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
  • Die jeweils aktuelle Datenschutzordnung wird über die Homepage veröffentlicht.
Müll & Recycling
Wasser & Energie
Beschaffung
Mobilität

Der Entwurf nennt insbesondere Müllvermeidung, Recycling, sparsamen Einsatz von Wasser und Energie, nach Möglichkeit umweltfreundliche, regionale und fair produzierte Beschaffung, umweltfreundliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften sowie Mehrwegkonzepte und die Reduktion von Einwegplastik.

Kernaussage: Die Regelung formuliert einen Leitgedanken für einen verantwortungsvollen Vereinsbetrieb.
  • Für eine Auflösung bleibt eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
  • Soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
  • Das Vermögen fällt bei Auflösung oder Aufhebung an die Stadt Butzbach und ist für gemeinnützige Zwecke im Stadtteil Griedel zu verwenden.
  • Neu aufgenommen wird eine Regelung für die Fusion mit einem anderen steuerbegünstigten Verein; das Vermögen bleibt dabei gemeinnützigen Zwecken verpflichtet.
Beschlussvorschlag
„Die Mitgliederversammlung beschließt die neue Satzung des TSV 1899 Griedel e.V. in der vorgelegten Fassung.“

Der Satzungsentwurf enthält für Beschlussdatum und Unterschriftsdatum noch entsprechende Datumsfelder, die nach der Beschlussfassung finalisiert werden.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Nein. Der sportliche und gemeinnützige Zweck bleibt erhalten. Die Überarbeitung soll gewachsene Strukturen besser abbilden, Verfahren präzisieren und zusätzliche Themen wie Werte, Datenschutz und Nachhaltigkeit zeitgemäß verankern.
Floorball ist fester Bestandteil des TSV Griedel. Der Entwurf bildet diese gewachsene Vereinsstruktur nun beim Vereinszweck und innerhalb der Vorstandsstruktur ausdrücklich ab.
Der Satzungsentwurf sieht Stimmrecht und aktives Wahlrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr vor. Das passive Wahlrecht – also selbst in ein Amt gewählt zu werden – ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr vorgesehen.
Nein. Der Satzungsentwurf regelt das Verfahren und die grundsätzliche Beitragspflicht. Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet weiterhin die Mitgliederversammlung.
Nein. Diese Seite dient der verständlichen Information. Für die Beschlussfassung ist ausschließlich der vollständige zur Mitgliederversammlung vorgelegte Satzungsentwurf maßgeblich.
Mitgliederversammlung

Informieren.
Mitreden.
Mitentscheiden.

Die Satzung ist das gemeinsame Fundament unseres Vereins. Deshalb möchten wir allen Mitgliedern ermöglichen, sich vorab in Ruhe über die vorgeschlagenen Änderungen zu informieren.

September
25
2026
19:30 Uhr
Noch Fragen zur Satzungsänderung?   Wendet euch gerne an den Vorstand: Vorsitzender@tsv-griedel.de